Notare erweitern sichere elektronische Kommunikation

Künftig auch in Erbschafts- und Grundbuchangelegenheiten

Die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel ist aus den Notariaten nicht mehr wegzudenken. Die sichere elektronische Kommunikation beschleunigt die Amtsgeschlifte der Notare, ermoglicht tagesaktuelle Registerrecherchen und wird demn!ichst auch auf Erbschaftsangelegenheiten erweitert. "Neben die klassische Beratungs-, Beurkundungs­ und Beglaubigungst!itigkeit ist im letzten Jahrzehnt ein neues Aufgabenfeld fiir die Notare getreten", stellt Notar Michael Uerlings, Pressesprecher der Rheinischen Notarkammer, fest.


Brauche ich einen Ehevertrag?

Wer sich "traut", sollte sich absichern

Der 10.10.10 naht und damit der beliebteste Hochzeitstag dieses Jahres. Aber nicht nur an diesem Tag gilt: Wer ,ja" sagt, übernimmt damit automatisch eine Vielzahl von Rechten und Pflichten gegenüber dem anderen Ehegatten. Wie diese aussehen, ist häufig nicht oder nur ungefähr bekannt. Die von einem Notar oft gehörte Frage, Branche ich einen Ehevertrag?" zeigt diese Unsicherheit deutlich, nicht nur bei Neuverheirateten, sondern aufgrund der zahlreichen gesetzlichen Änderungen in den letzten beiden Jahren auch bei langjährigen Ehegatten.


Was, wenn meine Bank "meine" Grundschuld verkauft?

Bundesgerichtshof stärkt Kontrolle durch den Notar

Viele Verbraucher wurden in der Vergangenheit über Berichte hinsichtlich der,Verkäufe von Grundschulden" durch Banken an Finanzinvestoren aufgeschreckt. Vielerorts wurde befürchtet, dass einzelne Finanzinvestoren gegen Hauseigentümer aus der Grundschuld vollstrecken, auch wenn diese ihre Raten bis zuletzt vertragsgemü6 bezahlen. Für neue Fälle solcher Abtretungen hat der Gesetzgeber eine Regelung getroffen, die den Verbraucher vor einem Missbrauch der Grundschuld, die nach dem 19.8.2008 bestellt oder abgetreten wurde, schützt. Unklar war bisher, wie der Verbraucher in den Fallen aus der Zeit vor dem lnkrafttreten der neuen Vorschrift geschützt werden kann. Der Bundesgerichtshof hat nun in einer wegweisenden Entscheidung klargestellt, dass dabei dem Notar eine entscheidende Rolle zukommt.


Hilfe, ich heirate Schulden!

Irrtümer über die Zugewinngemeinschaft

Mit der Eheschließung entsteht eine Vielzahl von Rechten und Pflichten zwischen den Ehegatten. Ein Aspekt ist der Güterstand, nach dem sich die Zuordnung des Vermögens während der Ehe und dessen Verteilung nach der Ehe richtet. Sofern die Eheleute nicht durch notariellen Ehevertrag eine anderweitige Vereinbarung treffen, gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Hierzu sind zum 1. September 2009 einige, in weiten Teilen der Bevölkerung noch unbekannte Änderungen in Kraft getreten, die sich auch auf bereits bestehende Eben auswirken.