Aufgaben des Notars

Einige Erläuterungen

Ein Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege. Seine Tätigkeit erstreckt sich in erster Linie auf die Beurkundung von Willenserklärungen, wie Kaufverträge, Schenkungsverträge, Übertragungsverträge, Testamente und Erbverträge.



Notar a.D. Uwe Reuter

Notar Lothar Wiegand





Die Beurkundung anderer Erklärungen als Willenserklärungen (wie Erbscheinanträge) sowie sonstiger Tatsachen oder Vorgänge gehören ebenfalls zu seinem Tätigkeitsbereich. Besonders zu nennen sind Beglaubigungen von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften sowie die Beurkundung von Versammlungsbeschlüssen, insbesondere im Gesellschaftsrecht, die Vornahme von Verlosungen und Auslosungen, etc.

Der Notar ist ermächtigt, Bescheinigungen über das Bestehen und den Sitz einer juristischen Person oder Handelsgesellschaft, die Firmenänderung, eine Verschmelzung oder sonstige rechtserhebliche Umstände auszustellen, wenn sich diese aus einem öffentlichen Register ergeben.

Bei allen seinen Tätigkeiten ist der Notar der unparteiische Rechtsberater und Betreuer aller Beteiligten.